Das Führungszeugnis ist eine Bescheinigung über Vorstrafen einer Person bzw. deren Fehlen. In Deutschland kennt man es als polizeiliches Führungszeugnis, obwohl es die Polizei nicht mehr ausstellt, in Österreich als Strafregisterbescheinigung und in der Schweiz als Strafregisterauszug. Seit 2011 gibt es in der EU das europäische Führungszeugnis (criminal record certificate). Führungszeugnis in DeutschlandIn Deutschland speichert das Bundesamt für Justiz persönliche Vorstrafen im Bundeszentralregister (BZR) für eine festgelegte Frist, die von der Höhe der Strafe abhängt und fünf bis 20 Jahre betragen kann. Wenn sie dort noch gespeichert sind, tauchen sie im Führungszeugnis auf, es sei denn, sie befinden sich schon in der Vorstufe der Löschung (siehe nachfolgend). Das Bundeszentralregistergesetz (BZRG) bestimmt in seinen §§ 3, 32, was im BZR stehen darf. Es handelt sich um rechtskräftige Entscheidungen von Strafgerichten, Vermerke über eine Schuldunfähigkeit und behördliche Entscheidungen. Auch die Entscheidungen ausländischer Gerichte gegen eine Person mit Wohnsitz in Deutschland werden aufgenommen. Im BZR lassen sich außerdem Suchvermerke niederlegen. Die §§ 34, 46 BZRG bestimmen die Fristen für eine Löschung des Eintrags. Hierbei erfolgt eine Staffelung: Zunächst werden noch bestehende Einträge nicht mehr in ein angefordertes Führungszeugnis aufgenommen, schließlich werden sie endgültig gelöscht. Es kann eine Registervergünstigung geben, wenn eine Person dringend ein positives Führungszeugnis benötigt und nichts dagegen spricht, die Löschfrist zu verkürzen. Österreichische StrafregisterbescheinigungDiese Bescheinigung entspricht hinsichtlich ihrer Anlage dem deutschen Führungszeugnis. Lediglich die Verwaltungsstruktur der Datenverarbeitung ist eine andere. In Österreich führt das Strafregisteramt der Landespolizeidirektion Wien das Zentrale Melderegisters (ZMR). Die Ausstellung der Bescheinigung erfolgt durch Landespolizeidirektionen oder Bürgermeister je nach Sicherheitsarchitektur der jeweiligen Kommune. Strafregisterauszug der SchweizDie Art der Datenspeicherung ist in der Schweiz leicht verschieden von Deutschland und Österreich. Sie richtet sich nach der VOSTRA-Verordnung von 2006. Das Grundprinzip ist dasselbe. In der Schweiz ist es unter anderem vorgesehen, dass ein anforderndes Unternehmen bzw. eine sonstige Behörde oder Organisation den Antrag auf den Strafregisterauszug gegenzeichnet. Wenn Sie ein entsprechendes Zeugnis benötigen, helfen wir Ihnen. Nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf! |